Liebe Läufer/innen 
Liebe Leichtathleten/innen
 

 

 

Ab sofort kann man sich zum
und zum 13.Paracelsus und 12.Bad Liebenzeller Firmenlauf

am Samstag 27. April   anmelden
online unter www.calwer-laeufe.de   Anmeldung .

 
 

Top news vom WLV :

https://www.wlv-sport.de/
dort findet man unter Kreise auch die
neue Hompage vom Leichtathletik Kreis Calw
https://calw.wlv-sport.de/home/news-archiv

  

 Leichtathletik  Region Stuttgart
  Kreise : Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg,
             Rems Murr, Stromberg-Enz, Calw, Freudenstadt

Nachdem die  Internetseite der Leichtathletik Region Stuttgart
abgeschaltet ist, finden sie hier auch  die aktuellen Termine 2024 
der Region.      www.calwer-laeufe.de


Bilder vom Ausrichter: auch unter www.wsn-calw.de 
                                       Bildergalerie

  

    Bildmaterial, Presseberichte und Ergebnisse
    der abgeschlossenen Veranstaltungen :
 
                          www.laufz.de
                                                    www.wlv-sport.de
                                                   
www.gkrehl.de

                                                    www.alb-nagold-enz-cup.de
                                                    
http://regionews-cw.de 
 
  Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an
   den „Calwer Läufen“ in 2024

§ 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Die Calwer Läufe werden  nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Württ. Leichtathletik-Verbandes e.V. (Kreis Calw) veranstaltet. Die Regelungen können Sie im Internet unter www.leichtathletik.de unter dem Menüpunkt „DLV“ und den Links „DLV-Service“ und „Bestimmungen“ oder auf der Geschäftsstelle bei der persönlichen Abgabe der Anmeldung einsehen. Die Regelungen wurden öffentlich bekannt gemacht
 (2) Veranstalter der Calwer Läufe  ist der  WSN Calw e. V.  Er wird vertreten durch den Vorstand/das Präsidium.

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.

§ 2 Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme an den Calwer Läufen ist  unter Verwendung anderer Sportgeräte als Rennrollstühlen, Handbikes oder Inline Skates, ist nicht gestattet. Die Verwendung von Nordic Walking-Stöcken ist nur beim Walking erlaubt. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich gemachten Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen Polizeibehörden. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder dessen Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag –

 (1) Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert bei dem Veranstalter anzufordernden Formular oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen.  www.calwer-laeufe.de   oder per Fax , Telefon,  E-Mail (siehe Ausschreibung).

(2) Zahlungen können per Scheck oder  bar bei der  Startnummernausgabe  erfolgen.
(3) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

 (4) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Calwer Läufen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter hat unverbindliche Gesundheitshinweise auf seiner Internetseite bereitgestellt die zusätzlich neben den etwaigen ärztlichen Anweisungen beachtet werden können. Die Gesundheitshinweise wurden zwar fachlich geprüft, dennoch übernimmt der Veranstalter für die Richtigkeit der Gesundheitshinweise keine Gewähr.   PAPS Test    siehe (https://www.paps-test.de/)

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 6 Zeitmessung, (bargeldloses) Chip-Handling und regelwidriges Verhalten

(1) Alle Wettbewerbe im Rahmen der Calwer Läufe  werden ausschließlich mittels Chip ” durchgeführt wird. Der Chip (Leihchip ) muß nach der Veranstaltung an den Veranstalter zurückgegeben werden.

Jedem Teilnehmer, der seinen „Chip” im Anschluss an die Veranstaltung nicht oder beschädigt zurückgibt, werden nachträglich 15,00 Euro in Rechnung gestellt.

(2) Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o.g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

§ 7 Fassung, Salvatorische Klausel und Rechtswahl

(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 1. Januar 2013 und gelten bis auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.

(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem  beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.