Liebe Läufer/innen
Liebe Leichtathleten/innen
Leider ist es zur Zeit nicht möglich über Veranstaltungen
und Termine nachzudenken.
Wir hoffen auf das 2. Halbjahr 2021.Bleibt alle gesund.
Zur Vorbereitung auf das 2. Halbjahr
möchten wir alle im Kreis Calw zu
der "Calwer Outdoor Bewegungs - Challenges 2021 "
einladen.
ab U16 bis zu den Seniorenklassen W/M 90
gibt es die "Calwer Outdoor Bewegungs - Challenges 2021 "
Die Outdoor Challenge startet am 6. April in den 5 Disziplinen
Laufen, Walken / Nordic Walking, Radfahren, Inliner, SUP
und endet am 6. Juni.
Gewertet wird die tatsächliche Trainingszeit in den 5 Disziplinen.
Mo 19. April, Mo 3. Mai , Mo. 17. Mai und Mo. 7. Juni
sind die Abgabetermine für die erzielten Trainingsleistungen.
So sollten die Ergebnisse beider Challenges
an Email : wsncalw@arcor.de weitergeleitet werden:
Name Vornamen Jahrgang Verein - Wohnort zb Radfahren ZR 3. Mai-16. Mai 350 Minuten.
Für die erfolgreichsten Teilnehmer stehen Sachpreise zur Verfügung.
Der Leichtathletikkreis Calw freut sich über eine tolle Beteilung.
Bei Fragen Email wsncalw@arcor.de oder T. 07051 3766.Ergebnisse vom 5.4 -18.4
Bewegungs-Challenge 2021 Zeit in Minuten Gesamtzeit Datum Vorname Nachname Verein/Ort Walking/NoWa Laufen Radfahren Skiroller/Inliner SUP in Minuten in Stunden und Minuten 1 05.04.-18.04.2021 Petra Krehl VfL Ostelsheim 810 935 1.745 29 h 4 Min 2 05.04.-18.04.2021 Manfred Fritz WSN e.V. Calw 1.587 1.587 26 h 27 Min 3 05.04.-18.04.2021 Günter Krehl VfL Ostelsheim 1.140 161 151 1.452 24 h 12 Min 4 05.04.-18.04.2021 Tanja Krehl VfL Ostelsheim 189 660 256 1.105 18 h 25 Min 5 05.04.-18.04.2021 Henryk Krehl Adler Kuppingen 86 717 256 1.059 17 h 39 Min 6 05.04.-18.04.2021 Armin Gotsch VfL Ostelsheim 928 928 15 h 28 Min 7 05.04.-18.04.2021 Frieda Kusterer WSN e.V. Calw 690 180 870 14 h 30 Min 7 05.04.-18.04.2021 Jörg Sancho Perrnas WSN e.V. Calw 270 60 540 870 14 h 30 Min 8 05.04.-18.04.2021 Uwe Beuerle VfL Ostelsheim 840 840 14 h 9 05.04.-18.04.2021 Brigitte Schneider WSN e.V. Calw 670 670 11 h 10 Min 10 05.04.-18.04.2021 Walter Schlecht WSN e.V. Calw 645 645 10 h 45 Min 11 05.04.-18.04.2021 Hans Dieter Wagler VfL Nagold 477 477 7 h 57 Min 12 05.04.-18.04.2021 Ali Siner WSN e.V. Calw 332 65 43 440 7 h 20 Min 13 05.04.-18.04.2021 Chiara Krehl VfL Herrenberg 163 256 419 6 h 59 Min 13 05.04.-18.04.2021 Louisa Krehl VfL Herrenberg 135 28 256 419 6 h 59 Min Nächster Update am 3.5 vom 19.4 -2.5
Top news vom WLV :
https://www.wlv-sport.de/
Leichtathletik Region Stuttgart
Kreise : Stuttgart, Böblingen, Ludwigsburg,
Rems Murr, Stromberg-Enz, Calw, Freudenstadt
Nachdem die Internetseite der Leichtathletik Region Stuttgart
abgeschaltet ist, finden sie hier auch die aktuellen Termine 2021
der Region. www.calwer-laeufe.de
Bilder vom Ausrichter: auch unter www.wsn-calw.de
Bildergalerie
Bildmaterial, Presseberichte und
Ergebnisse
der abgeschlossenen Veranstaltungen :
www.laufz.de
www.wlv-sport.de
www.gkrehl.de
www.alb-nagold-enz-cup.de
http://regionews-cw.de
(Roland Wurster und Jürgen Weiss)
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an
den „Calwer Läufen“ in 2021
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Die Calwer Läufe werden nach den Int. Wettkampfregeln (IWR) des
Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der International Association of
Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Württ.
Leichtathletik-Verbandes e.V. (Kreis Calw) veranstaltet. Die Regelungen können
Sie im Internet unter
www.leichtathletik.de unter dem Menüpunkt „DLV“ und den Links
„DLV-Service“ und „Bestimmungen“ oder auf der Geschäftsstelle bei der
persönlichen Abgabe der Anmeldung einsehen. Die Regelungen wurden öffentlich
bekannt gemacht
(2) Veranstalter der Calwer Läufe ist der WSN Calw e. V. Er wird vertreten
durch den Vorstand/das Präsidium.
(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronischer Form ohne Signatur) oder textförmlich bekannt gegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.
§ 2 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme an den Calwer Läufen ist unter Verwendung anderer Sportgeräte als Rennrollstühlen, Handbikes oder Inline Skates, ist nicht gestattet. Die Verwendung von Nordic Walking-Stöcken ist nur beim Walking erlaubt. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich gemachten Mitarbeitenden ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen Polizeibehörden. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder dessen Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag –
(1) Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert bei dem Veranstalter anzufordernden Formular oder per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. www.calwer-laeufe.de oder per Fax , Telefon, E-Mail (siehe Ausschreibung).
(2) Zahlungen können per Scheck oder bar bei der Startnummernausgabe
erfolgen.
(3) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.
Startnummern sind nicht übertragbar.
(4) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der
Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Calwer Läufen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich in der Lage ist an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter hat unverbindliche Gesundheitshinweise auf seiner Internetseite bereitgestellt die zusätzlich neben den etwaigen ärztlichen Anweisungen beachtet werden können. Die Gesundheitshinweise wurden zwar fachlich geprüft, dennoch übernimmt der Veranstalter für die Richtigkeit der Gesundheitshinweise keine Gewähr. PAPS Test siehe (https://www.paps-test.de/)
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragten Dritten für den Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten,
werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der
Veranstaltung verarbeitet.
(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten
Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen,
Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme,
Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung
verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der
Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
§ 6 Zeitmessung, (bargeldloses) Chip-Handling und regelwidriges Verhalten
(1) Alle Wettbewerbe im Rahmen der Calwer Läufe werden ausschließlich mittels Chip ” durchgeführt wird. Der Chip (Leihchip ) muß nach der Veranstaltung an den Veranstalter zurückgegeben werden.
Jedem Teilnehmer, der seinen „Chip” im Anschluss an die Veranstaltung nicht oder beschädigt zurückgibt, werden nachträglich 15,00 Euro in Rechnung gestellt.
(2) Jeder ausgegebene Chip wurde bei der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(3) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln der o.g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.
§ 7 Fassung, Salvatorische Klausel und Rechtswahl
(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 1. Januar 2013 und gelten bis auf unbestimmte Zeit bis zu ihrer Neufassung.
(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.